Unser Herrlesbergladen

Wie kann ich der Genossenschaft beitreten?

Das geht ganz einfach:

Als Mitglied der Genossenschaft haben Sie Stimmrecht bei den Vollversammlungen (Jahreshauptversammlung und ggf. außerordentliche Vollversammlungen) und können den Aufsichtsrat mitwählen oder sich selbst in eines der Ämter wählen lassen.

Ansonsten haben Sie als Mitglied allgemein immer dann ein Mitspracherecht, wenn es um die weitere Entwicklung Unseres Herrlesbergladens geht, und das »Unser« im Namen gilt im vollen Sinne auch für Sie.